Arbeitsmedizin für dich und deine Mitarbeiter. Nicht für das Arbeitsinspektorat.
Die Unterlagen stimmen trotzdem. Dafür sorge ich. Rechne als Erstes aus, wie viele Stunden dein Betrieb braucht, und sieh dann, was du bei mir bekommst.
Als Erstes: Wie viele Stunden brauchst du?
Bis 50 Beschäftigte je Arbeitsstätte sind regelmäßige Begehungen Pflicht, eine Arbeitsmedizinerin ist sehr empfohlen. Ab 51 Beschäftigten musst du eine Arbeitsmedizinerin für die Präventionszeit bestellen. Trag deine Beschäftigten ein, der Rechner zeigt dir sofort die Stunden.
Teilzeitkräfte zählen anteilig. Gezählt wird pro Arbeitsstätte. Stunden werden auf ganze Stunden gerundet, ab 0,5 aufwärts. Neu gerechnet wird erst, wenn sich der Personalstand um mehr als 5 Prozent ändert.
Rechenweg: 1,2 Stunden je Büroarbeitsplatz, 1,5 Stunden je sonstigem Arbeitsplatz, plus 0,5 Stunden je Nachtarbeitnehmer. Bis 50 Beschäftigte je Arbeitsstätte gilt keine Präventionszeit, sondern Begehungspflicht: mindestens jährlich bei 11 bis 50, alle zwei Jahre bei bis zu 10 (Büro: alle drei Jahre). Quelle: §§ 77a, 78a, 82a ASchG; Infoblatt der Arbeitsinspektion.
Alles aus einer Hand
Die arbeitsmedizinische Betreuung in der Präventionszeit. Alles, was das Gesetz von deinem Betrieb verlangt.
Betriebliche Gesundheitsförderung: kurze, praktische Angebote, die deine Mitarbeiter am nächsten Tag umsetzen.
RE.NYOU Health Management für Geschäftsführung, Führungsebene und Abteilungsleiter.
Alles in diesem Abschnitt ist Pflicht für deinen Betrieb ab 51 Beschäftigten, und ich übernehme es für dich. Die Präventionszeit teilt sich so auf:
§ 82a ASchG: Arbeitgeber haben Arbeitsmediziner mindestens im Ausmaß der Präventionszeit zu beschäftigen, ab 51 Beschäftigten je Arbeitsstätte.
Im Betrieb Ich bin deine Arbeitsmedizinerin im Werkvertrag, mit Jahresplan, festen Terminen im Betrieb und Bericht an die Geschäftsführung. Du musst an nichts mehr denken.
§ 82 Abs 1 ASchG: Arbeitsmediziner haben die Arbeitsstätten regelmäßig zu begehen und den Arbeitgeber zu beraten.
Im Betrieb Ein Rundgang durch Halle, Lager und Büro, gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft. Danach ein Bericht mit drei Punkten, die zuerst drankommen.
§ 4 ASchG: Der Arbeitgeber hat die Gefahren für Sicherheit und Gesundheit zu ermitteln und zu beurteilen und Maßnahmen festzulegen. § 5: Ergebnis und Maßnahmen sind schriftlich festzuhalten.
Das ist die Grundlage von allem. Jeder Betrieb braucht sie, ab dem ersten Mitarbeiter, egal wie klein. Das Dokument dazu heißt Sicherheits und Gesundheitsschutzdokument, und die Arbeitsinspektion fragt als Erstes danach.
So läuft es
Im Betrieb Ich gehe mit der Sicherheitsfachkraft durch den Betrieb und bringe den ärztlichen Blick ein: Was macht dieser Arbeitsplatz mit Rücken, Lunge, Gehör, Schlaf. Daraus werden Maßnahmen, die im Dokument stehen und im Alltag halten.
§ 4 Abs 1 ASchG: Zu ermitteln sind auch die arbeitsbedingten psychischen Belastungen, seit 2013 ausdrücklich. Das Verfahren muss validiert sein, Maßstab ist die ÖNORM EN ISO 10075-3.
Nicht die Psyche der Einzelnen wird beurteilt, sondern die Arbeit: Aufgaben, Organisation, Umgebung, Zusammenarbeit. Wo entsteht Druck, wo fehlt Handlungsspielraum, wo ist die Führung nicht erreichbar.
So läuft es
Im Betrieb Ich mache das gemeinsam mit Arbeitspsychologie. Mein Teil ist die Brücke zum Körper: Schlaf, Blutdruck, das Loch am Nachmittag. Psychische Belastung ist selten nur im Kopf.
§ 2a MSchG: Für alle Arbeitsplätze, an denen Frauen beschäftigt werden, sind die Gefahren für werdende und stillende Mütter zu ermitteln und zu beurteilen. Schriftlich, im Sicherheits und Gesundheitsschutzdokument.
Der häufigste Irrtum: Man macht sie, wenn jemand schwanger ist. Das Gesetz will sie vorher, für jeden Bereich, in dem Frauen arbeiten, unabhängig vom Alter. Dann liegt sie am Tag der Meldung schon in der Lade.
So läuft es
Im Betrieb Schwangerschaft gemeldet, am selben Tag ein Anruf bei mir. Ich schaue mir den konkreten Arbeitsplatz an, wir klären, was sie weiter tun darf und was nicht, und die Mitarbeiterin bekommt eine Ärztin, die sie durch die nächsten Monate im Betrieb begleitet.
§ 23 KJBG: Vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sind die Gefahren für Sicherheit, Gesundheit und Sittlichkeit zu ermitteln, unter Beiziehung der Präventivfachkräfte. Die KJBG VO regelt die Beschäftigungsverbote und Beschäftigungsbeschränkungen. § 26: Verzeichnis der Jugendlichen.
Jugendliche sind alle ab dem vollendeten 15. Lebensjahr und dem Ende der Schulpflicht bis zum 18. Geburtstag. Deine Lehrlinge also. Sind alle im Betrieb über 18, entfällt die Evaluierung. Sobald der erste Lehrling kommt, nicht mehr.
So läuft es
Im Betrieb Der Lehrling in der Werkstatt, sechzehn, am ersten Tag an der Bandsäge. Genau das verhindert die Evaluierung. Ich schaue, was er wirklich lernen darf, und rede mit ihm so, dass er es sich merkt.
§ 5 ASchG: Sicherheits und Gesundheitsschutzdokumente. § 41 Abs 4: Arbeitsstoffverzeichnis. § 12 und § 14: Information und Unterweisung. AStV und ÖNORM Z 1020:2025: Erste Hilfe Ausstattung, neu seit Oktober 2025.
Wenn die Arbeitsinspektion kommt, fragt sie nach Papier. Die meisten Betriebe haben es irgendwo, aber nicht beisammen und nicht aktuell.
So läuft es
Im Betrieb Ich bringe eine Ordnerstruktur mit, die sich bewährt hat, und wir füllen sie beim ersten Termin gemeinsam. Danach ein jährlicher Check, zwei Stunden, und es liegt alles da, wenn jemand fragt.
§ 81 Abs 3 Z 6 ASchG: Beiziehung bei ergonomischen, arbeitsphysiologischen und arbeitshygienischen Fragen.
Im Betrieb Der Packplatz, an dem drei Leute Rückenschmerzen haben. Der Bildschirm, der zu tief steht. Ich schaue hin, wir ändern es, es kostet meist wenig.
§ 81 Abs 1 ASchG: Beratung zu menschengerechter Arbeitsgestaltung und auf die Arbeitsbedingungen bezogener Gesundheitsförderung.
Im Betrieb Deine Belegschaft wird älter. Schichtmodelle, Hebehilfen, Krafttraining im Betrieb, damit der Fünfundfünfzigjährige bis zur Pension bleibt.
§ 81 Abs 3 Z 8 ASchG: Beiziehung bei Fragen des Arbeitsplatzwechsels und der Eingliederung nach längerer Erkrankung.
Im Betrieb Nach drei Monaten Krankenstand zurück in den Betrieb: Gespräch, Stufenplan, Zusammenarbeit mit fit2work. Damit die Rückkehr hält.
§ 81 Abs 3 Z 3 bis 5 ASchG: Beiziehung bei Arbeitsmitteln, Arbeitsstoffen und persönlicher Schutzausrüstung.
Im Betrieb Neue Maschine, neuer Reiniger, neue Handschuhe: Ich beurteile, was das für Haut, Lunge und Rücken heißt, bevor es im Betrieb steht.
§ 81 Abs 3 Z 7 ASchG: Beiziehung bei der Organisation der Ersten Hilfe.
Im Betrieb Wie viele Ersthelfer, wo der Defibrillator hängt, was in den Verbandkasten gehört. Einmal geordnet, jährlich geprüft.
§ 12 und § 14 ASchG: Arbeitnehmer sind über Gefahren zu informieren und zu unterweisen.
Im Betrieb Zwanzig Minuten in der Frühbesprechung: Hitze, Lärm, Heben. So, dass es hängen bleibt, nicht so, dass es unterschrieben wird.
§ 88 ASchG: Ab 100 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss einzurichten; die Präventivfachkräfte nehmen teil.
Im Betrieb Ich bin dabei, bringe den arbeitsmedizinischen Jahresbericht mit und halte die Dokumentation so, dass die Arbeitsinspektion zufrieden ist.
§ 81 Abs 1 ASchG: Beratung der Arbeitnehmer in Fragen des Gesundheitsschutzes und der Gesundheitsförderung. Vertraulich, ohne Befund an den Arbeitgeber.
Im Betrieb Feste Sprechstunde im Betrieb, dazwischen ein Videotermin. Der Rücken, der Schlaf, das Ergebnis vom Hausarzt, das niemand erklärt hat. Zwanzig Minuten, und die Leute wissen, was sie tun können.
§§ 49 bis 52 ASchG, VGÜ 2014: Vor Aufnahme und in festen Abständen bei Lärm, Staub, chemischen und biologischen Arbeitsstoffen, Nachtarbeit.
Im Betrieb Ich bin ermächtigte Arbeitsmedizinerin, führe die Untersuchungen im Betrieb durch, melde fristgerecht und behalte die Wiederholungstermine im Blick.
VGÜ: Folgeuntersuchung bei Lärmexposition über den Auslösewerten.
Im Betrieb Hörtest in der Halle, Gehörschutz richtig gewählt, Ergebnis mit der Sicherheitsfachkraft besprochen.
§ 12b AZG: Nachtarbeitnehmer haben Anspruch auf Untersuchungen vor Aufnahme und alle zwei Jahre, ab 50 alle Jahre.
Im Betrieb Schlaf, Blutdruck, Blutzucker, Stimmung. Und ein Gespräch über den Schichtplan, das oft mehr bringt als der Befund.
VGÜ: Untersuchungen bei Exposition gegenüber bestimmten Stoffen, etwa Quarzstaub, Lösungsmitteln, Krankheitserregern.
Im Betrieb Lunge, Haut, Labor, je nach Stoff. Impfschutz bei biologischen Arbeitsstoffen, etwa in Pflege und Entsorgung.
§ 68 ASchG, BSV: Anspruch auf Augenuntersuchung und Bildschirmbrille.
Im Betrieb Sehtest im Betrieb, Beratung zur Brille, Blick auf Monitorhöhe und Licht. Zwanzig Minuten pro Person.
Präventionszeitfähig laut Arbeitsinspektion nur, wenn das Infektionsrisiko aus der Tätigkeit kommt.
Im Betrieb Hepatitis, FSME, Influenza für Pflege, Kinderbetreuung, Außendienst, Entsorgung. Impfpasskontrolle und Impfung im Betrieb.
Jede Zeile ist eine Pflicht deines Betriebs, und daneben steht, was ich dafür tue.
| Norm | Pflicht des Betriebs | Was ich dazu beitrage |
|---|---|---|
| § 4 ASchG | Ermittlung und Beurteilung der Gefahren, Festlegung von Maßnahmen (Arbeitsplatzevaluierung) | Mitwirkung an der Evaluierung, arbeitsmedizinische Beurteilung, Maßnahmenvorschläge, Dokumentation |
| § 4 Abs 1 ASchG | Evaluierung psychischer Belastungen | Planung und Auswertung gemeinsam mit Arbeitspsychologie, Maßnahmen mit Führungskräften |
| § 12, § 14 ASchG | Information und Unterweisung der Arbeitnehmer | Gesundheitsbezogene Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Schulungen |
| §§ 49 bis 52 ASchG, VGÜ | Eignungs und Folgeuntersuchungen bei Lärm, Staub, Arbeitsstoffen, Nachtarbeit | Durchführung als ermächtigte Arbeitsmedizinerin, Befunde, Meldungen, Fristen im Blick |
| § 68 ASchG, BSV | Bildschirmarbeit: Augenuntersuchung, Bildschirmbrille, Pausen | Sehtest, Beratung zu Brille und Arbeitsplatz, Pausenregelung |
| § 69, § 70 ASchG | Persönliche Schutzausrüstung, Auswahl und Tragepflicht | Arbeitsmedizinische Beurteilung von PSA, Belastung durch das Tragen |
| § 77a ASchG | Begehungen in Betrieben bis 50 Beschäftigte | Begehung mit Bericht, jährlich oder alle zwei Jahre, gemeinsam mit der Sicherheitsfachkraft |
| § 81 ASchG | Aufgaben und Beiziehung der Arbeitsmediziner (zwölf Themen, von Planung bis Wiedereingliederung) | Mein Kerngeschäft. Beratung in allen zwölf Bereichen, Teilnahme an Planungen, Auskunft an Arbeitnehmer |
| § 82 ASchG | Tätigkeiten: Begehungen, Beratung, Untersuchungen, Zusammenarbeit mit Sicherheitsfachkraft | Durchführung im Rahmen der Präventionszeit, Dokumentation im Sicherheits und Gesundheitsschutzdokument |
| § 82a ASchG | Präventionszeit bei über 50 Beschäftigten, mindestens 35 % Arbeitsmedizin | Berechnung, Jahresplanung, Einheiten von mindestens zwei Stunden, Bericht an den Arbeitgeber |
| § 88 ASchG | Arbeitsschutzausschuss ab 100 Beschäftigten | Teilnahme, arbeitsmedizinischer Jahresbericht |
| § 2a MSchG | Evaluierung für werdende und stillende Mütter | Mutterschutzevaluierung, Beratung zu Beschäftigungsverboten |
| § 12b AZG | Untersuchungen für Nachtarbeitnehmer, Anspruch auf Versetzung | Untersuchungen bei Nachtarbeit, Beratung zu Schichtplänen und Schlaf |
| § 81 Abs 3 Z 8 ASchG | Wiedereingliederung, Arbeitsplatzwechsel | Wiedereingliederungsgespräche, Zusammenarbeit mit fit2work, stufenweiser Wiedereinstieg |
Gratis für deinen Betrieb
Die Checkliste mit 22 Punkten zum Abhaken, für Betriebe ab 51 Beschäftigten. Trag dich ein, bestätige kurz deine Adresse, und die Checkliste kommt sofort per Mail.
Mit dem Eintragen bekommst du die Checkliste und ab und zu Hinweise von mir zur Arbeitsmedizin. Abmelden geht jederzeit mit einem Klick. Mehr dazu in der Datenschutzerklärung.
Der Rechner für deinen ganzen Betrieb
Deine Maschinen werden gewartet, die Dienstautos gehen zum Service, die Laptops werden erneuert. Und deine Mitarbeiter, und du selbst? Der Rechner zeigt in einer Minute, was Krankheit deinen Betrieb im Jahr kostet. Nicht nur die Tage, an denen jemand fehlt. Sondern auch die Tage, an denen jemand da ist, aber nur mit halber Kraft: müde, verspannt, mit Kopfweh. Diese stillen Tage kosten am meisten.
Vorausgefüllt mit dem österreichischen Durchschnitt 2025: 14,7 Tage (Fehlzeitenreport 2026, WIFO). In Deutschland sind es meist deutlich mehr. Trag gern deine eigene Zahl ein.
So rechnen wir: Ein Mitarbeiter kostet dich sein Bruttogehalt plus rund ein Viertel Lohnnebenkosten. Das teilen wir durch 365 Tage und nehmen es mal die Krankenstandstage. Das ist der sichtbare Verlust. Dazu kommt der unsichtbare: Studien zeigen, dass die Tage mit halber Kraft etwa doppelt so viel kosten wie der Krankenstand selbst (Booz & Company 2011; Steinke und Badura, BAuA 2011). Das Ergebnis ist eine Schätzung.
Genau hier setzt die BGF an: Gesundheitsförderung für alle Mitarbeiter, damit aus halber Kraft wieder volle wird.
Statt Obstkorb und Weihnachtsbonus in die Gesundheit deiner Mitarbeiter investieren. Kurz, praktisch und so, dass man es am nächsten Tag umsetzt. Als Vortrag, Workshop, Sprechstunde oder ganzer Gesundheitstag, im Betrieb oder online.
BGF buchst du zusätzlich zur Arbeitsmedizin. Was sich direkt auf die Arbeitsbedingungen bezieht, etwa Ergonomie oder Schichtarbeit, kann auch in der Präventionszeit laufen. Ich sage dir, was wohin gehört.
Wenn eine Führungskraft ausfällt, steht oft eine ganze Abteilung. VIP ist nicht für die ganze Belegschaft gedacht, sondern für die, die Verantwortung tragen: Executive Health für dich als Geschäftsführung, Corporate Health für deine Führungsebene und deine Abteilungsleiter.
Nach dem kostenlosen Check bekommst du in zwei Tagen ein Angebot, klar getrennt nach Arbeitsmedizin, BGF und VIP.
Ich übernehme alle Unterlagen, Daten und Fristen aus deiner bisherigen Betreuung. Du musst dich um nichts kümmern.
Wir planen das Jahr gemeinsam. Die Termine richten sich nach deinem Betrieb, nicht umgekehrt.
Hinter mir steht ein Team aus Expertinnen, Experten und arbeitsmedizinischer Assistenz. Wenn ich einmal nicht kann, ist trotzdem jemand für dich da.
Regelmäßige Tätigkeitsberichte und einmal im Jahr ein Bericht an die Geschäftsführung: Krankenstand, Untersuchungen, Maßnahmen und was sich verändert hat.
Ich sichte alle Unterlagen, halte sie aktuell und spreche bei Fragen direkt mit dem Arbeitsinspektorat.
Team Arbeitsmedizin Kärnten
Du bekommst nicht nur mich, sondern ein Team, das miteinander spricht. Ich koordiniere, die anderen setzen um.
Gute Leute gehen selten nur wegen des Gehalts. Sie gehen, wenn sie müde werden. Gesundheit, die man im Betrieb spürt, bindet.
Viele deiner erfahrensten Leute sind über 50. Mit Krafttraining, guter Schichtplanung und Ergonomie bleiben sie gesund bis zur Pension.
Schlaf, Hitzewallungen, Konzentration. Viele Frauen reduzieren in dieser Zeit ihre Stunden. Gute Beratung im Betrieb hält sie im Team.
Wer nachts arbeitet, braucht andere Regeln für Schlaf, Licht und Essen. Ich zeige deinen Leuten, wie sie die Nachtschicht gut überstehen.
Mediterrane Präventivmedizin im Betrieb
Mitarbeiter, die gesund sind und gern arbeiten. Und ein Betrieb, der gesund bleibt.
Arbeitsmedizin wird meist über Lärm, Staub, Ergonomie und Bildschirmarbeit definiert. Das bleibt wichtig, ist aber nur ein Ausschnitt.
Die meisten Ausfälle beginnen leiser: mit schlechtem Schlaf, mit Dauerstress, mit dem Rücken, mit Dingen, die man hinnimmt. Wenn das Wohlbefinden sinkt, ist der Krankenstand nicht weit.
Mit meiner Erfahrung in der Präventivmedizin seit 2004 weiß ich, worauf es ankommt. Mein Ziel sind Mitarbeiter, die gesund, leistungsstark und effizient bleiben. Seit 2018 als akademische Arbeitsmedizinerin in Betrieben wie Procter & Gamble, Merck, Siemens, Dynatrace und dem Magistrat Villach.
Wer fällt warum aus
Krankenstand pro Kopf und Jahr in Österreich, 2025.
aller Krankenstandstage gehen auf Rücken, Muskeln und Gelenke. Weniger Fälle, aber lange Ausfälle.
gehen auf psychische Erkrankungen. 1994 waren es 2,6 Prozent.
Dazu kommen die Tage, an denen jemand da ist, aber nur mit halber Kraft. Quelle: WIFO, Fehlzeitenreport 2026.
Warum mediterran
In der Ogliastra auf Sardinien bleiben Menschen bis ins hohe Alter gesund und leistungsfähig (Poulain et al., Experimental Gerontology 2004). Mediterran ist dabei kein Ort, sondern eine Art zu leben und zu arbeiten: Bewegung, gutes Essen, echte Pausen, Gemeinschaft und eine Arbeit mit Sinn. Das lässt sich in jeden Betrieb in Kärnten bringen.
Krankenstand in drei Jahren: Aktive Arbeitnehmer fehlten deutlich kürzer. In der Ogliastra gehören steile und weite Wege zur Arbeit zum Alltag. Kärnten hat die Berge dafür.
Jiménez-Mérida et al., Int J Environ Res Public Health 2022 · Tolu, Pes et al., Eur J Ageing 2019
Herzinfarkt, Schlaganfall und Herztod mit mediterraner Küche, Olivenöl und Nüssen.
Estruch et al., New England Journal of Medicine 2018
Herztod bei regelmäßiger Mittagsruhe. Am deutlichsten bei Männern, die noch arbeiten.
Naska et al., Archives of Internal Medicine 2007
Überlebenschance mit guten sozialen Beziehungen. Ein Effekt so groß wie bekannte Risikofaktoren, etwa das Rauchen.
Holt-Lunstad et al., PLoS Medicine 2010
höheres Sterberisiko bei wenig Sinn im Leben. Arbeitszufriedenheit hängt eng mit Burnout, Depression und Angst zusammen. Wer gern arbeitet, arbeitet gut.
Alimujiang et al., JAMA Network Open 2019 · Faragher et al., Occup Environ Med 2005
Betriebe, die ich als Arbeitsmedizinerin mitbetreut habe
Konsumgüter · Pharma · Elektrotechnik · Software · Energietechnik · Öffentliche Verwaltung
Über mich
Akademische Arbeitsmedizinerin für Betriebe in Kärnten, Osttirol und der Steiermark.
Fachärztin für Allgemeinmedizin und Familienmedizin, Psychotherapeutisches Propädeutikum, Longevity Medizin, Expertin für Präventivmedizin seit 2004.
Für meine Betriebe biete ich auf unserer Finca auf Mallorca Team Auszeiten, Teamcoachings und Healthy Longevity Coaching an, auch als betriebliche Gesundheitsförderung.
Klinische Ausbildung: LKH Villach, Privatklinik Villach, Klinikum Berchtesgadener Land, Rehazentrum am Meer. Promotion an der Medizinischen Universität Wien, Studium in Graz und Wien. Forschungsaufenthalt und Ausbildung in Traditioneller Chinesischer Medizin an der Taipei Medical University, Taiwan.
Kostenloser Check deiner Betreuung
Dreißig Minuten, kostenlos, online oder bei dir im Betrieb in Kärnten. Danach bekommst du binnen 48 Stunden ein Angebot, klar getrennt nach Arbeitsmedizin, BGF und VIP.
Dr. med. univ. Isabella Schwartz · isabella@renyou.de · +43 660 485 32 99